Geltungsbereich
1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für den allgemein verbindlichen Beherbergungsvertrag zur Vermietung von Pensionszimmern und Ferienwohnungen und dem angebotenen Ferienhaus sowie über sämtliche weitere, von der Pension angebotenen Leistungen.
2) Eine einseitige Nutzungsänderung der angebotenen Leistungen ist nicht zulässig bzw. bedarf einer schriftlichen Zustimmung. (Weitervermietung an Dritte, Verkaufsveranstaltungen in Pensionseigenen Räumlichkeiten usw.)
3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden ohne eindeutige schriftliche Vereinbarung keine Anwendung.
Vertragsabschluss
4) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Reservierung durch die Pension zustande. Zur schriftlichen Bestätigung zählt auch ein Vertragsabschluß via e-mail. Eine schriftliche Bestätigung der Pension ist nicht von Nöten sofern der Kunde in der Zeit zwischen der Reservierung des Kunden (auch mündlich) und dem Vertragsbeginn nachweislich nicht erreichbar sein sollte. Vertragspartner sind die Pension und der in den Reservierungsunterlagen geführte Kunde. Reservierungen von Dritten werden nur auf deren Eigenverantwortung aufgenommen und vom Dritten in den Reservierungsunterlagen per Unterschrift bestätigt. Dies gilt insbesondere auch für Stornierungen. Eine Reservierung muss nicht zwingend mit dem ausgehändigten Formular oder über die Internetseite bestätigt werden. Ein entsprechendes e-mail oder eine Faxnachricht reichen ebenso zur Bestätigung der Reservierung aus.
Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung
8) Die Pension ist verpflichtet, die aus dem Beherbergungsvertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen.
9) Der Kunde hat mit Sorge zu tragen über Logis- und Verpflegungs- sowie Getränkerechnungen und allen weiteren in der Pension gebuchten Leistungen. Tut er dies nicht, ist die Pension berechtigt, Rechnungen in voller Höhe zu kassieren. Hierbei ist der Kunde berechtigt, auf Verlangen Tagesabrechnungen zu erhalten.
Reserviert der Kunde eine Leistung und nimmt diese nicht in Anspruch ohne innerhalb einer angemessenen Frist die Leistung zu stornieren (z.B. Massagen, Speisen etc.) so ist die Pension berechtigt, die Leistung in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
10) Der Kunde verpflichtet sich mit Aufnahme des Beherbergungsvertrages die bestellten Leistungen zu bezahlen
11) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
12) Es gelten grundsätzlich die Preise aus der allgemeinen Preisliste. Ändert sich der Preis in der Preisliste zwischen Vertragsabschluss und Beherbergungsaufnahme, so gilt der vom Kunden bestätigte Preis aus den Reservierungsunterlagen.
13) Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind bis spätestens zur Abreise in Bar zu begleichen, eine Vorabüberweisung des vereinbarten Reisepreises auf das unten angegebene Konto ist möglich.
14) Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Stornierung durch den Gast
15) Bei einem Rücktritt des Kunden vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungsgebühren dem Kunden in Rechnung gestellt:
- ab 4 Wochen vor Vertragsbeginn 10% des vereinbarten Preises;
- ab 2 Wochen vor Vertragsbeginn 50% des vereinbarten Preises;
- ab 1 Woche vor Vertragsbeginn 75% des vereinbarten Preises;
- Bei Nichtantritt ohne Mitteilung 100% des vereinbarten Reisepreises.
(Der vereinbarte Reisepreis entspricht dem in der Reservierungsbestätigung aufgeführten Gesamtpreis.)
Die Pension empfiehlt zur Vermeidung von Stornogebühren eine Reiserücktrittsversicherung.
Stornierung durch die Pension
16) Werden die von der Pension an den Kunden versandten Reservierungsunterlagen nicht bestätigt, so ist die Pension ohne Mitteilung an den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Weiterhin kann die Pension vom Vertrag zurück treten wenn:
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Höhere Gewalt oder von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
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Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht werden.
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Der reigungslose Ablauf des Geschäftsbetriebes durch die Reservierung beeinträchtigt wird.
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Unzumutbare Schäden vom Kunden verursacht werden.
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Das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit durch Verschulden des Kunden leidet oder gefährdet werden kann.
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Die Sicherheit vor Ort beeinträchtigt wird.
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Unvorhersehbare Umstände den Geschäftsbetrieb, das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit, die Sicherheit gefährden
-
Eine nicht schriftlich vereinbarte Nutzungsänderung vorliegt
Ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Abs. 2 vorliegt
Zimmerbestellung, Übergabe und Rückgabe
17) Gebuchte Zimmer/Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
18) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer/Suiten/Ferienwohnungen der Pension spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Sofern die Zimmer/Suiten/Ferienwohnungen am Abreisetag nicht weiter vermietet werden, kann das Zimmer/die Suite/ die Ferienwohnung für die zusätzliche Nutzung des Zimmers:
- bis 12:00 Uhr 10% des Logispreises
- bis 18.00 Uhr 50% des Logispreises
- ab 18:00 Uhr 100% des Logispreises
in Rechnung stellen.
Die Rechnung ist bis spätestens zur Abreise zu begleichen (siehe Punkt 13). Durch verspätete Abreise entstandene Schadenersatzansprüche Dritter gehen auf den Kunden über.
Schlussbestimmungen
19) Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden in den Reservierungsunterlagen (Beherbergungsvertrag) sind unwirksam.
20) Erfüllungsort und Zahlungsort ist die Pension.
21) Ausschließlicher Gerichtstand ist das Amtsgericht Passau.
22) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme durch Gesetzesänderungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.